Bei jedem Zweiten greift das Amt ein
Führerscheinstelle des Landratsamtes prüft anhand von Gerichtsakten, ob jemand geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken.
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LÖRRACH. Wer wegen einer Straftat vor Gericht steht, insbesondere wenn dabei Alkohol im Spiel ist, wundert sich bisweilen, wenn sich anschließend auch noch die Führerscheinstelle bei ihm meldet – und zwar selbst dann, wenn das Gericht keinen Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet hat. Denn die Führerscheinstelle des Landratsamts überprüft anhand der Gerichtsakten, ob jemand möglicherweise ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu lenken.
"Wir bekommen Mitteilungen von der Polizei oder auch der Staatsanwaltschaft, wenn irgendetwas vorgefallen ist, wo der Verdacht besteht, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht vorhanden ist", erklärt Heidrun Baltensperger von der ...