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Bei Ferienjobs gilt Jugendschutz

Landratsamt Ortenaukreis informiert über wichtigste Regeln.  

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(BZ). Die Ferienzeit hat begonnen und damit eine Zeit, in der Betriebe gerne Ferienjobs an Jugendliche vergeben, um so die urlaubsbedingten Personalengpässe abzufedern. Gleichzeitig nutzen viele Jugendliche gerne diese Zeit, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu machen. Eine Win-Win-Situation, "wenn alle Regeln des Jugendarbeitsschutzes eingehalten werden", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes in Offenburg.

Doch welche Tätigkeiten dürfen Kinder und Jugendliche überhaupt im Rahmen eines Ferienjobs ausüben? Julia Morelle, Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt Ortenaukreis erklärt die wichtigsten Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
» Für Kinder ...

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