Bayerns Verfassungsschutzgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hält die Befugnisse von Bayerns Verfassungsschutz in weiten Teilen für zu weitreichend. Das Land muss nun nachbessern. Die monierten Regeln bleiben zunächst in Kraft.
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Weite Teile des 2016 novellierten Gesetzes über den bayerischen Verfassungsschutz verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte nun das Bundesverfassungsgericht fest. Allerdings bleiben fast alle beanstandeten Paragrafen bis Juli 2023 in Kraft und können bis dahin vom Münchener Landtag ...