Justiz

Basler Polizist wird vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Ein Basler Polizist wird von der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Das Appellationsgericht in Basel hebt auf diese Weise ein Urteil des Strafgerichts auf.  

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Ein Basler Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.  | Foto: Kantonspolizei Basel
Ein Basler Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Foto: Kantonspolizei Basel

Das Appellationsgericht in Basel sah in seinem Urteil am Mittwoch keine Beweise dafür, dass der heute 30-jährige Polizist am 8. Juni 2021 einen Einbrecher in einem Quartierladen im St. Johann bei der Festnahme mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. "Niemand hat etwas gesehen und kann bezeugen, dass es Faustschläge gegeben hat", sagte Gerichtspräsidentin Eva Christ bei der Urteilsverkündung. Der Polizist räumte vor Gericht ein, dass er den Einbrecher "mit flacher Hand" geschlagen habe. Er habe dies so in der Polizeischule gelernt. Es habe sich um "Ablenkungs- und Destabilisierungsschläge" gehandelt.

"Die Gewalt war in meinen Augen nötig und verhältnismäßig. Es war Notwehr", sagte der Polizist. Der Einbrecher habe sich massiv gewehrt und ihn und seinen Kollegen geschlagen. Der Einbrecher erlitt laut Gutachten unterhalb seines linken Augenlids eine starke Hautunterblutung und eine Schwellung sowie oberflächliche Verletzungen. Den Stein ins Rollen gebracht hat ein anderer Polizist.

Der Polizist, der momentan im Innendienst arbeitet, erhielt im September 2022 einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Der zweifache Familienvater war gemäß der Basler Zeitung zu einer bedingten Geldstrafe von 16.900 und einer Buße von 1200 Franken verurteilt worden. Das Strafgericht bestätigte den Entscheid im Juli 2023 im Grundsatz und der Polizist hatte Berufung eingelegt.

Schlagworte: Eva Christ
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