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Barrierefreie Kita

  • Di, 08. Oktober 2024
    Neuried

     

ICHENHEIM

Barrierefreie Kita

In der jüngsten Sitzung hat sich der Ortschaftsrat Ichenheim erneut mit der Gestaltung des Eingangsbereichs am Kindergarten Im Grün befasst. Nachdem die vorige Beratung zu keinem Beschluss geführt hatte, lagen jetzt neue Pläne auf dem Tisch. In Variante 1 war ein barrierefreier Zugang über eine Rampe und ein zusätzlicher Parkplatz für Anlieferungen vorgesehen sowie zwei Pflanzbeete mit je einem Baum unmittelbar an der Einfahrt. Nach kurzer Beratung hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für die Variante ohne Pflanzbeete ausgesprochen. Die beiden Bäume sollen an einem anderen Standort gepflanzt werden.

Haushaltswünsche

Im Verlauf der Sitzung hat der Ortschaftsrat die Wunschliste aus dem Haushalt 2025 der Gemeinde Neuried für Ichenheim zusammengestellt, die Projekte priorisiert und die Umgestaltung des Kitabereichs an die erste Stelle gesetzt. Auf Platz zwei der Prioritätenliste steht die Sanierung des Burrmattenwegs bis zur Kreuzung Riedmatten sowie des Fahrwegs durch den Führtwald. Für die Arbeiten am Rathausgebäude (neuer Farbanstrich, Einbau einer neuen Eingangstür und Herstellung der Barrierefreiheit) soll auf Anraten von Ralf Wollenbär zunächst ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Hierfür soll auf Wunsch des Ortschaftsrats mit Priorität drei eine Planungsrate im Haushalt 2025 eingestellt werden. Auf Platz vier der Wunschliste rangiert die Verlegung der öffentlichen Wasserentnahmestelle für die örtlichen Landwirte, deren Tage am Standort in der Bahnhofstraße wohl gezählt sind. In der Fragestunde ist von einer auf den Rollator angewiesenen Bürgerin die niedrige Priorität für den barrierefreien Umbau des Rathauseingangs bemängelt worden.

Ortseingangstafeln

Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Werbefläche in den Ortseingangstafeln nur noch für die Ankündigung von Veranstaltungen der Gemeinde, Kirchen und Vereine zur Verfügung zu stellen. Die Dauer des Aushangs wird auf eine Woche beschränkt. Die Befestigung von Werbung mit Draht oder Schnur an einer willkürlichen Stelle ist nicht mehr gestattet.

Ressort: Neuried

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