Balsamico darf aus Kehl sein
EU-Gerichtshof entscheidet für badischen Essigbrauer und gegen italienische Hersteller.
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LUXEMBURG. Auch deutsche Essigproduzenten dürfen "Balsamico"-Essig herstellen und verkaufen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geschützt sei nur die vollständige Ursprungsbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" (Az.: C-432/18).
Balsamico-Essig ist eine der meistverkauften Essigsorten in Deutschland. Bei der Herstellung kommt neben Wein auch Traubenmost zum Einsatz. Typisch ist die dunkle Farbe, der süß-saure Geschmack und die etwas ...