Account/Login

Balsamico darf aus Kehl sein

EU-Gerichtshof entscheidet für badischen Essigbrauer und gegen italienische Hersteller.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Balema-Geschäftsführer Theo Berl mit Balsamico aus Kehl  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
Balema-Geschäftsführer Theo Berl mit Balsamico aus Kehl Foto: Patrick Seeger (dpa)

LUXEMBURG. Auch deutsche Essigproduzenten dürfen "Balsamico"-Essig herstellen und verkaufen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geschützt sei nur die vollständige Ursprungsbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" (Az.: C-432/18).

Balsamico-Essig ist eine der meistverkauften Essigsorten in Deutschland. Bei der Herstellung kommt neben Wein auch Traubenmost zum Einsatz. Typisch ist die dunkle Farbe, der süß-saure Geschmack und die etwas ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel