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Aussage gegen Aussage - am Ende doch "schuldig"

  • Di, 16. Oktober 2001
    Ettenheim

     

Anklage wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

ETTENHEIM (eri). Aussage gegen Aussage stand es - das Gericht entschied schließlich "schuldig". Schuldig der Freiheitsberaubung, der Körperverletzung und des Diebstahls. Der Angeklagte aus Mahlberg hat nach Meinung des Gerichts im Januar ...

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