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Auseinandersetzung zum Jahresausklang

BZ-Plus Für einen Faustschlag gegen die Schläfe musste sich ein Mann vor Gericht verantworten.  

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. Wenig erfreulich endete das vergangene Jahr für einen Mann, der seine Partnerin besuchte und deren Vermieter. Der soll am Silvestertag mit der Faust gegen die Schläfe des Besuchers geschlagen haben. Daher musste er sich nun wegen Körperverletzung von dem Amtsgericht St. Blasien ...

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