Aufschub fürs Lädeliareal
Zwangsversteigerung muss wegen Verfahrensfehlern wiederholt werden / Termin steht noch aus.
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MAULBURG. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einer Beschwerde der Familie Bilotta wegen Verfahrensfehlern bei der Zwangsversteigerung des Lädeliareals stattgegeben. Wie gestern bekannt wurde, muss die Versteigerung wiederholt werden. Die Familie Bilotta, der das Areal gehört, wertet diesen Beschluss als Etappensieg.
Wenige Tage nach dem Versteigerungstermin am 19. Dezember 2007 hatte die Familie Bilotta, vertreten durch ihren Anwalt Friedrich von Poser, Beschwerde eingelegt. Dabei ging es Fabio Bilotta, der ...