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Arzt ließ einen Gefangenen leiden

Landgericht verurteilte den Mediziner in der Freiburger Justizvollzugsanstalt nun auch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe.  

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Der Arzt der Justizvollzugsanstalt Freiburg ist in zweiter Instanz vom Landgericht der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt für schuldig befunden worden. Nach eintägiger Beweisaufnahme wurde die Berufung des verbeamteten Allgemeinmediziners gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom März 2002 zurückgewiesen: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Dem 54-jährigen Arzt war vorgeworfen worden, dass er sich am 29. Mai 2000 trotz zweier telefonischer Aufforderungen durch einen seiner Sanitäter geweigert habe, einen unter heftigen Schmerzen leidenden Gefangenen in dessen Zelle zu ...

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