Das Amtsgericht Lörrach hat einen in der Schweiz lebenden Deutschen zu einer Geldstrafe verurteilt – in Abwesenheit. Als Grund gab er an, in Deutschland gäbe es keine demokratischen Verhältnisse.
Der Handel mit Elfenbein ist nicht erlaubt. Weil ein Mann es trotzdem versucht hatte, sollte er sich nun vor dem Amtsgericht Lörrach verantworten. Es verurteilte ihn in ...