Die Grunderwerbssteuer war schon immer neben der Maklercourtage der größte Posten bei den Nebenkosten beim Hauskauf. Allerdings gibt es Maßnahmen, um die Steuer zu drücken.
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Ausnahmen von der Pflicht zur Grunderwerbssteuer gibt es nur wenige, nämlich insbesondere bei einem Grundstück mit geringem Wert (bis 2500 Euro), nach einer Erbschaft oder einer Scheidung sowie bei Erwerb von Verwandten, die in gerader Linie verwandt sind. Das umfasst auch Verwandte zweiten und ...