Account/Login

Familienpolitik

Ampel-Koalition einigt sich: Einkommensgrenze für Elterngeld soll weniger stark sinken

Spitzenverdiener sollen nicht mehr vom Elterngeld profitieren – die geplante Kürzung wird nun aber etwas abgeschwächt. Doch Eltern müssen beim Thema gemeinsame Elternzeit womöglich umplanen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eltern mit besonders hohen Einkommen s...ber doch nicht ganz so hart ausfallen.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Eltern mit besonders hohen Einkommen sollen keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben - diese Pläne waren bekannt. Nun sollen die Kürzungen für Spitzenverdiener aber doch nicht ganz so hart ausfallen. Foto: Christin Klose (dpa)
Eltern mit besonders hohen Einkommen sollen keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben - diese Pläne waren bekannt. Nun sollen die Kürzungen für Spitzenverdiener aber doch nicht ganz so hart ausfallen. Darauf hat sich die Ampel-Koalition in den Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 in der Nacht zum Freitag in Berlin verständigt. Schlechte Nachrichten gibt es für werdende und künftige Eltern, die geplant hatten, längere Zeit gemeinsam in Elternzeit zu gehen. Das geht beim Elterngeld künftig nicht mehr.

Einkommensgrenze sinkt in zwei Schritten

Heute gilt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300 000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Diese Grenze sollte eigentlich für Paare auf 150 000 Euro sinken. Nach viel Kritik verständigte sich die Ampel nun darauf, sie in zwei Schritten zuerst auf 200 000 und dann auf 175 000 Euro abzusenken. Die Grenze für Alleinerziehende - derzeit bei 250 000 Euro - wird auf 150 000 Euro gesenkt.

Wichtig ist der Geburtstag des Kindes

Ausschlaggebend sein soll der Geburtstag des Kindes. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren werden, ändert sich demnach nichts. Ab 1. April 2024 soll aber für Paare die neue 200 000-Euro-Grenze und für Alleinerziehende die 150 000-Euro-Grenze gelten, ab 1. April 2025 dann die neue Grenze von 175 000 Euro für Paare. Zu Grunde gelegt wird bei Angestellten das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes und bei Selbstständigen das Einkommen vom Vorjahr aus dem letzten Steuerbescheid.

Gemeinsame Elternzeit wird begrenzt

Wichtig für künftige Eltern und diejenigen, die schon wissen, dass sie im Frühjahr Nachwuchs bekommen: Elterngeld gibt es den Plänen zufolge künftig nur noch eingeschränkt parallel. Bisher können Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren: Entweder sie wechseln sich ab, so dass einer beispielsweise für neun und der andere für vier Monate zu Hause bleibt. Möglich ist aber auch, dass beide gemeinsam für sieben Monate eine berufliche Auszeit fürs Kind nehmen und parallel Elterngeld beziehen. Das soll für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, nicht mehr gelten.

Maximal ein Monat gemeinsam zu Hause

Es bleibt zwar bei 14 Monaten insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, das soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Schon jetzt nähmen etwa die Hälfte der Väter einen gemeinsamen Monat Auszeit direkt nach der Geburt, hieß es am Freitag aus Ampel-Kreisen. Das sei damit weiterhin gesichert. Der SPD-Haushälter Felix Döring sprach von stärkeren Anreizen für mehr Partnerschaftlichkeit. Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten soll die Regelung nicht gelten.

Ressort: Deutschland

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel