Berlin
AKW-Betreiber können klagen
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem dreimonatigen Atommoratorium auf dünnes Eis begeben. Eine Rechtsgrundlage für die angeordnete Stilllegung der Altreaktoren ist nicht ersichtlich. Die AKW-Betreiber könnten dagegen klagen.
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BERLIN.
Zunächst hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag erklärt, die von Schwarz-Gelb Ende vergangenen Jahres beschlossene Laufzeitverlängerung werde drei Monate lang ausgesetzt. Allerdings ließe sich eine Stilllegung von Reaktoren damit kaum begründen. Zum einen ...