Abzocke oder Vorbeugung?
Weil der Rewe-Parkplatz für öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht, kontrolliert dort die Stadt
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LAHR Sind die Hinweisschilder auf dem Parkplatz des Rewe-Markts groß und zahlreich genug, dass der Parker wahrnehmen kann, dass er hier mit Parkscheibe maximal 90 Minuten stehen darf. Ein Autofahrer, der jetzt ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro aufgebrummt bekam, beantwortet die Fragen mit einem klaren Nein. Die Stadt hingegen ist vom Gegenteil überzeugt, die Marktleiterin auch.
Als der Markt vor einem Jahr in Betrieb ging, war den Investoren klar, dass man verhindern musste, dass Dauerparker die Plätze für sich beanspruchen. Schließlich ist es vom ...