Abzocke oder berechtigt? Ärger über Inkassogebühren im Parkhaus
Wer im Parkhaus in Weil am Rhein regelwidrig parkt, muss Strafe zahlen. Wer nicht sofort zahlt, bekommt eine Mahnung: von zusätzlich 22,64 Euro. Ein Verbraucheranwalt rät, zu widersprechen.
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Die 30 Euro Vertragsstrafe, die "Park & Control" auf der Einkauf-Insel für das Parken ohne Parkscheibe oder für das Überschreiten der zweistündigen Parkdauer verlangt, haben schon viele Gemüter erregt. Erst recht für Aufregung sorgen indes die Forderungen, die auf betroffene Autofahrer zukommen, wenn sie die 30 Euro nicht sofort zahlen. Die Stuttgarter Firma "SFG Forderungsmanagement" schickt dann nämlich nach vier Wochen eine Mahnung ...