Ärgernis

Abgestellte Schrottautos kosten die Stadt Lahr Geld

Die Stadtverwaltung ärgert sich über Schrottautos. Immer wieder werden abgemeldete Fahrzeuge einfach im öffentlichen Raum abgestellt. Die Entsorgungskosten trägt dann die Allgemeinheit.  

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Eines der Autowracks  | Foto: Stadt Lahr
Eines der Autowracks Foto: Stadt Lahr
Viele dieser Fahrzeuge wurden nie in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, heißt es in der Pressemeldung. Häufig fehlen sowohl Kennzeichen als auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, sodass eine Ermittlung des Halters oder der Halterin nicht möglich ist. Infolgedessen bleibt die Stadt Lahr auf den Entsorgungskosten sitzen – und damit letztlich die Allgemeinheit. "Das Abstellen von Schrottfahrzeugen auf städtischen Flächen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine illegale Müllentsorgung auf Kosten der Steuerzahler", betont Oberbürgermeister Markus Ibert.

Auf öffentlich gewidmeten Straßen gilt ein abgemeldetes Fahrzeug als unerlaubte Sondernutzung. Dafür wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Zusätzlich bringt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) einen roten Punkt mit einer Frist zur Entfernung des Fahrzeugs an.

Autos enthalten umweltgefährdende Stoffe

Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht entfernt sein, wird es abgeschleppt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 250 Euro. Falls ein Halter ermittelt werden kann, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Oft bleibt die Stadt jedoch auf diesen Kosten sitzen.

Zudem muss der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) die Umweltbelastungen wie auslaufendes Öl, Benzin, Brems- und Kühlerflüssigkeit beseitigen. Wie die Stadt erklärt, kann dies im Einzelfall sehr teuer werden: "Wenn Öl oder Kraftstoff in den Boden versickert, muss dieser aufwendig aufgenommen, entsorgt und die Fläche wiederhergestellt werden – auf befestigten Flächen kann das Öl zudem in die Kanalisation gelangen. Die abgestellten Schrottfahrzeuge animieren auch zu Vandalismus, wodurch Scherben, Lack und Müll in die Umgebung gelangen."

Alte Autos enthalten neben recycelbaren Wertstoffen auch umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motor- und Getriebeöle, Blei in der Autobatterie oder FCKW als Kühlmittel der Klimaanlage. Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Eine fachgerechte Entsorgung ist zwingend erforderlich, um ökologische Schäden zu vermeiden. Die Überlassung, Rücknahme sowie die fachgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen sind in der Altfahrzeugverordnung geregelt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, flächendeckende und kostenlose Rücknahmemöglichkeiten zu schaffen. Nur in einem Demontagebetrieb oder einer zugelassenen Annahmestelle ist eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet.
Schlagworte: Markus Ibert
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