50 000 Euro des Gewinns aus illegalem Glücksspiel beschlagnahmt
Inhaberin eines Weiler Wettbüros soll Spielautomaten nicht vorschriftsmäßig betrieben und Bargeld ausbezahlt haben / Nur 11 000 Euro darf Angeklagte behalten.
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Die Geldmenge, die ein Automat wieder auswerfen muss, ist gesetzlich festgelegt. Foto: dpa
WEIL AM RHEIN. In ihrem Weiler Wettbüro hat die 27-jährige Inhaberin zwei Spielautomaten betrieben, die nicht den Vorschriften entsprachen. Weil sie außerdem daran Gewinne vorschriftswidrig bar ausbezahlt hat, stand sie wegen unerlaubten ...