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300 Euro für die Katz

Streit um entlaufenen Kater / Strafverfahren eingestellt, aber Rentner muss Geldbuße bezahlen.  

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ST. BLASIEN. Glück hatte ein 66-jähriger Rentner, der sich wegen Bedrohung und Beleidigung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht St. Blasien zu verantworten hatte. Denn: "So wie es aussieht, werde ich sie verurteilen", so Richterin Ulrike Holler-Welz. Sie machte dem Angeklagten dann aber das großzügige Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro einzustellen, was dieser prompt annahm.

Am Neujahrstag gegen 22 Uhr machten sich zwei junge Leute aus der Nachbarschaft des Rentners auf, um ihre seit dem Vortag verschwundene Katze zu suchen. Auf dem Grundstück des Angeklagten hörten sie eine Katze schreien und vermuteten, dass es sich um ...

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