Im Prozess gegen einen 24-Jährigen aus dem Elztal erging nun das Urteil. Ihm wurde schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung, unter anderem mit einem Trinkhorn, vorgeworfen.
Das Schöffengericht sah den Tatvorwurf bestätigt und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Auf Grund der unterschiedlichen Aussagen der Beteiligten ergab sich bis ...