20 Corona-Verstöße in Bussen
Wer die 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr nicht einhält, muss an der nächsten Haltestelle aussteigen.
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(BZ). Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr hat im Dezember bei Kontrollen auf unterschiedlichen Gebieten Verwarnungen ausgesprochen und Verstöße zur Anzeige gebracht. Unter anderem hatte er ein Auge darauf, ob Fahrgäste im Nahverkehr die 3G-Regelung einhalten.
ÖPNVIn Bussen gilt seit Ende November die 3G-Regel. Wer mitfahren will, muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein und das nachweisen können. Dies wird stichprobenartig kontrolliert – so auch durch den ...