1305 gestohlene Handys weiterverkauft
Bewährungsstrafe für einen 40-Jährigen / Das Verfahren war nur ein Vorspiel zu einem Prozess um den Diebstahl von 20 000 Handys.
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. Ein 40-Jähriger aus Offenburg hat 1305 gestohlene Mobiltelefone weiterverkauft, die er von Dritten erhalten hatte. Deshalb ist er wegen gewerbsmäßiger Hehlerei vom Schöffengericht am Amtsgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Vorgang stellt laut Oberstaatsanwalt Martin Seifert "nur ein kleines Mosaiksteinchen" eines immensen Diebstahls dar. Er sprach diesbezüglich von einem großen Konglomerat.
Weil sie gut 20 000 Smartphones aus dem Warenlager eines Offenburger Unternehmens und großen Gewerbesteuerzahlers gestohlen und auf eigene Rechnung verkauft haben sollen, müssen sich demnächst vier Männer vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen sollen dort beschäftigt gewesen sein. Wie ...