13 Monate Bewährung für den Lahrer Armbrustschützen
Im Fall des Armbrustschützen aus Lahr hat das Landgericht Offenburg die Tat als "Tat eines Betrunkenen" bewertet. Der 59-jährige Schütze hatte unter anderem Polizisten unter Beschuss genommen.
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Der Lahrer Armbrustschütze ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von dreizehn Monaten verurteilt worden. Der 59-Jährige hatte in der Halloween-Nacht 2017 ...