Landgericht Offenburg
13 Monate Bewährung für den Lahrer Armbrustschützen
Im Fall des Armbrustschützen aus Lahr hat das Landgericht Offenburg die Tat als "Tat eines Betrunkenen" bewertet. Der 59-jährige Schütze hatte unter anderem Polizisten unter Beschuss genommen.
Mo, 21. Mai 2018, 9:36 Uhr
Lahr
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