Zwei Angestellte eines Mobilfunkanbieters sollen mit Hilfe sogenannter Nuller- oder Schubladenkarten den Tarifdschungel ausgenutzt haben. 1,8 Millionen Euro wurden wohl erschwindelt.
Wie genau haben die Angeklagten Vorgesetzte und interne Kontrollen zwischen Februar 2013 und Mai 2014 an der Nase herumführen können? War ihr Tun strafbar? "Wir müssen uns als Gericht in die Strukturen eindenken, um später verstehen zu können, ob da etwas strafbar gewesen ist oder nicht", erläuterte der ...