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Aufräumen ist nicht jedermanns Sache. Wenn die Verwahrlosung der Wohnung allerdings zur Belastung der Nachbarn wird, kann der Vermieter kündigen. Foto: plainpicture/Usbeck
Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Diese Obhutspflicht wird verletzt, wenn die Mietwohnung zu verwahrlosen droht, etwa weil Müll gehortet wird, Hund oder Katze keinen Ausgang haben oder der Mieter an Inkontinenz ...