Zweifel an der Täterschaft
23-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
OFFENBURG. Wegen räuberischer Erpressung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, wegen gefährlicher Körperverletzung freigesprochen – so lautet das Urteil des Schöffengerichts gegen einen 23-Jährigen aus einer Offenburger Umlandgemeinde. Während die Verteidigung zwei Freisprüche beantragt hatte, forderte die Staatsanwaltschaft auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
Wie bereits berichtet wurde dem 23-Jährigen vorgeworfen, einen 21-Jährigen auf einer Fasnachtsveranstaltung im November 2013 in Schutterwald niedergeschlagen zu haben. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und ...