Zweifel an der Schuldfähigkeit
Psychiatrische Untersuchung nach Betrug mit hohem Schaden.
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BAD SÄCKINGEN. 19 Fälle der Untreue, 20 Mal Betrug und ein Schaden von mehr als 200 000 Mark: Eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung brachte dies einer 54-jährigen Frau im März 2004 vom Amtsgericht Bad Säckingen ein. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert hatte und gegen dieses Urteil Berufung einlegte. Doch vor dem Landgericht Waldshut werden die Karten nun neu gemischt - die Kammer ordnete zunächst eine psychiatrische Untersuchung der Angeklagten an.
"Verschwendungssucht und Realitätsverlust mit Krankheitswert", so der Verteidiger der Frau, könnten einer Verurteilung entgegen stehen. Zumindest, so die Argumentation ...