Zwei Monate Haft für eine Ohrfeige
Strafe auf Bewährung ausgesetzt / Als zusätzliche Geldstrafe sind 500 Mark in zehn Raten an die Feuerwehr St. Blasien zu zahlen.
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ST. BLASIEN (akh). Schuldig, lautete das Urteil am gestrigen Dienstag. Obwohl Aussage gegen Aussage stand, sahen es Staatsanwältin und Amtsrichter als erwiesen an, dass der Angeklagte den Zeugen im Mai 2000 mit der Hand ins Gesicht geschlagen hat.
"Sie sind an sich kein schlechter Kerl, Ihr Problem ist der Alkohol, da kann ich Ihnen nicht helfen", erklärte Amtsrichter Walter Priess dem Angeklagten. Für eine Ohrfeige an einem 66-Jährigen hat er jetzt eine zweimonatige Freiheitsstrafe auf zwei Jahre ...