Gerichtsentscheid

Zwei-Mann-Demo ohne Maske und Anmeldung in Lörrach führt zu Geldstrafe auf Bewährung

BZ-Plus Am 14. August hatte sich ein 60-Jähriger in Lörrach zu einer Mini-Demo gegen die Corona-Maßnahmen mit einem Bekannten getroffen. Das Amtsgericht hielt nun fest: Er hätte dies anmelden müssen.  

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Protestaktionen  gegen die Coronamaßna...nn sie angemeldet werden. (Symbolbild)  | Foto: Barbara Ruda
Protestaktionen gegen die Coronamaßnahmen sind möglich und legal – wenn sie angemeldet werden. (Symbolbild) Foto: Barbara Ruda
Die Versammlung war denkbar klein: Am 14. August 2021 protestierten zwei Männer neben dem Kiosk zwischen Altem und Neuem Markt gegen Impfungen und Corona-Maßnahmen. Trotzdem hätte die Versammlung angemeldet werden müssen. Weil er das nicht getan hat, wurde ein 60-jähriger Mann jetzt am Amtsgericht verwarnt. Eine Geldstrafe von 750 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Verhandlung fand ...

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