Zwei Kippen und die Folgen
28-jähriger ehemaliger Drogenabhängiger vor Gericht / Bewährungsstrafe für Brandstiftung.
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BAD SÄCKINGEN/TODTNAU (mm). Zwei Zigarettenkippen - achtlos weggeschmissen - brockten jetzt einem 28 Jahre alten Zeller eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren ein. Weil die Glimmstengel ganz offenbar noch gefährlich genug waren, die Hauswand einer Firma am Todtnauer Brandbach anzufackeln, verurteilte das Bad Säckinger Schöffengericht den ehemaligen Drogenabhängigen gestern wegen Brandstiftung in einem minderschweren Fall.
Der junge Mann hatte nach seiner Entlassung aus dem Todtnauer Betrieb an jenem Novembertag 1999 Papiere vom ...