Zwei Gerichte, zwei Meinungen
Verwaltungsrichter urteilen über private Wettbüros.
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FREIBURG. Vor Gericht ist man in Gottes Hand: Wie sehr dieses Sprichwort zutrifft, haben gestern die Verwaltungsgerichte in Freiburg und Stuttgart gezeigt. Am selben Tag erließen sie Urteile zur Schließung privater Wettbüros – mit entgegengesetzter Stoßrichtung. Während die Freiburger Richter zufrieden sind, wie das Land sein Wettmonopol handhabt, haben die Stuttgarter Zweifel, ob sich dieses Monopol rechtlich überhaupt halten lässt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im März dieses Jahres dem staatlichen Monopol im Toto- und Lottogeschäft eine Chance gegeben, trotz des gegen derartige Monopole gerichteten EU-Rechts zu überleben: Die Wetten ...