Zuschüsse und Gebühren im Fokus

Längerfristige Zeiträume der Wasser- und Abwasserkalkulation, um mehr Zuschüsse abgreifen zu können? Wutachs Bürgermeister Pfliegensdörfer dringt mit diesem Vorschlag im Gemeinderat kaum durch.  

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Die Zuschusshöhe der Wasser- und Abwasserkalkulation bemisst sich maßgeblich an den Gebührensätzen, die vor Ort erhoben werden. Daher war Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer in der jüngsten Gemeinderatsitzung der Meinung, dass zu überlegen sei, ob eine Umstellung auf längerfristige Kalkulationszeiträume sinnvoll wäre. Eine frühzeitige Anhebung der Gebühren bis zur vollen Kostendeckung könnte eine höhere Zuschussquote ermöglichen, was wiederum den Kreditbedarf minimieren und langfristig die Gebührenlast senken könnte.

Den Beschlussvorschlag der Verwaltung lehnte Gemeinderat Günter Nosbüsch ab und nannte einen "Vorschlag zur Güte". Er redete nicht einer "angemessenen internen Leistungsverrechnung" das Wort, sondern plädierte, dass die Verbrauchszahlen von 2023 in der Kalkulation für 2025 berücksichtigt werden. Dem neuen Beschluss wurde dann mit einer Enthaltung zugestimmt.

Im Haushaltsplanentwurf, der am 12. Dezember vergangenen Jahres beraten worden war, basiert die Wasser- und Abwasserkalkulation 2025 auf einer internen Leistungsverrechnung im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht. Diese hat zum Ziel, das Verwaltungshandeln stärker an den Leistungen der Gemeinde auszurichten. Dadurch soll aufgezeigt werden, wie wirtschaftlich oder auch unwirtschaftlich sich einzelne Bereiche darstellen. Gegenstand der verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen sind die Ermittlung und Verteilung sämtlicher Steuerungs- und Serviceleistungen. Diese sowie die kalkulatorischen Zinsen wirken sich weder auf das ordentliche Ergebnis noch auf den Zahlungsmittelbestand aus und werden unter dem "Veranschlagten kalkulatorischen Ergebnis" abgebildet.

Im Bereich der Wasserversorgung musste zudem ein Ausschreibungsbeschluss zu Baumaßnahmen gefasst werden. Die EMSR-Technik (elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) muss saniert werden. Neben einem benötigten vertikalen Membran-Druckausdehnungsgefäß sind die notwendige Hardware und entsprechende Dienstleistungen erforderlich. Jährliche Lizenzkosten für die Nutzung des Systems des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Hochschwarzwald sind fällig. Über einen Mobilfunkanschluss wird die Anlage angeschlossen. Der Gemeinderat fasste den Ausschreibungsbeschluss einstimmig.
Schlagworte: Alexander Pfliegensdörfer, Günter Nosbüsch
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