Zusätzliche Gauben
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An dem großen Wohngebäude auf dem ehemaligen Lederfabrik-Areal dürfen drei zusätzliche Gauben im Dachgeschoss nach Westen zum Baschigässli hin eingebaut werden. Der Gemeinderat stimmte einem entsprechenden Bauantrag in seiner jüngsten Sitzung bei neun Gegenstimmen zu. Im Rat wurde allerdings Kritik laut. So wunderte sich Thomas Kindler (Die Unabhängigen) über die "Salamitaktik". "Jedes Gebäude entwickelt sich in der Bauphase weiter", erwiderte Bauamtsleiter Bruno Müller und betonte, die Gauben machten die Wohnung deutlich heller. Müller: "Der Wohnwert sollte auch im Interesse der Stadt sein." Marco Meyer erklärte, Teile der CDU-Fraktion stellten das Einfügen des Gebäudes in die Bebauung generell in Frage.
Zustimmung signalisierte der Gemeinderat zu einer Bauvoranfrage für eine rückwärtige Bebauung an der Unteren Guldenstraße in Königschaffhausen. Die Zufahrt zum Einfamilienhaus soll über den Rheinweg erfolgen. Eine Gegenstimme gab es zu einer Doppelgarage an der Unteren Guldenstraße, die anstelle von Stellplätzen entstehen soll. Einstimmig fiel das Okay zur Aufstellung von drei Lagercontainern bei der Kfz-Werkstatt am Ortsausgang Richtung Sasbach aus. Für zwei der Container hatte es bereits Zustimmung bei einer Bauvoranfrage gegeben.
Elena Großkopf, seit März in der Endinger Finanzverwaltung als Sachgebietsleiterin tätig, verlässt die Stadtverwaltung im Januar. Bürgermeister Tobias Metz bedauerte ihren Abschied, zeigte aber Verständnis dafür, dass es die junge Absolventin der Verwaltungshochschule in Kehl in ihre Heimatstadt Breisach ziehe. Dort wird sie stellvertretende Rechnungsamtsleiterin.
Der Gemeinderat hat die Kriterien für die Vergabe der Wohnungen im städtischen Mehrfamilienhaus an der Otto-Vetter-Straße festgelegt. Wie Bauamtsleiter Bruno Müller in der letzten Ratssitzung des Jahres informierte, gibt es Punkte für Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit im Haushalt, gesundheitliche Einschränkungen, kindergeldberechtigte Kinder, Engagement in Vereinen oder Organisationen, den bisherigen Wohnort und die Arbeitsstelle sowie bei einer Reduzierung des Wohnraums.
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