Zur falschen Zeit am falschen Ort
Mit dem Verbot des "Flugplatzfestes" verbindet die Naturschutzbehörde kein grundsätzliches Aus für Veranstaltungen am Tüllinger.
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WEIL AM RHEIN. Der Premiere des "Flugplatzfestes" in Ötlingen, etwas unterhalb der Daurhütte, wird keine zweite Auflage folgen – der Naturschutz hat das Fest untersagt. Ein grundsätzliches Verbot solcher Veranstaltungen sei damit allerdings nicht verbunden, erklärt Sachgebietsleiterin Birgit Schwarz-Röhrich vom Landratsamt.
Im Falle der vom Ötlinger Gesangverein beantragten Veranstaltung habe man keinesfalls ein "Exempel statuieren wollen", korrigiert Schwarz-Röhrich anders lautende Gerüchte. Vielmehr sei ...