Schnäppchenjagd

Fundsachen aus Weil am Rhein werden bei einer Auktion online versteigert

Bis 17. April können Besitzer von Fundsachen noch ihre Rechte daran anmelden. Danach gehen Velos, Schmuck und Co in die Online-Versteigerung.  

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Fundsachen suchen neue Besitzerinnen u...Online-Versteigerung unter den Hammer.  | Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein
Fundsachen suchen neue Besitzerinnen und Besitzer: Auch nicht abgeholte Fahrräder kommen bei der Online-Versteigerung unter den Hammer. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein

Schmuck, Velos und mehr: Ab Donnerstag, 1. Mai, Punkt 17 Uhr, geht es wieder online auf Schnäppchenjagd, dann steigt die Fundsachenversteigerung der Stadtverwaltung Weil am Rhein. Ähnlich wie bei Ebay können dort Gegenstände ersteigert werden, die verloren wurden und den Weg nicht mehr zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern gefunden haben. Dabei gibt es für Fahrräder, Ringe, Uhren oder Digitalkameras einen festgelegten Mindest- und Höchstpreis.

Versteigert werden Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Versteigerung dauert zehn Tage, bis 11. Mai. Bereits jetzt schon können die Objekte genauer unter die Lupe genommen werden. Und zwar im Internet unter www.e-fund.eu.

Festgesetzter Preis fällt, bis der Gegenstand ersteigert wird

Die Versteigerung findet wieder als Rückwärtsauktion statt. Das bedeutet, dass es einen festgelegten Höchstpreis gibt, der dann ab dem eigentlichen Versteigerungstermin am 1. Mai, 17 Uhr, kontinuierlich fällt, bis der jeweilige Gegenstand ersteigert wird.

Die Eigentümer der Fundgegenstände werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 17. April im Bürgerbüro des Rathauses anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

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