Zum besseren Schutz der Kinder
Unabhängige Experten sollen bei Misshandlung einschreiten.
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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Dass der Staat eingreifen muss, wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden, steht zwar im Grundgesetz – in der Realität aber geschieht häufig nichts, wenn ein Kind in Gefahr ist.
Um das zu ändern, hat das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz 2005 den staatlichen Schutzauftrag präziser gestaltet. In Baden-Württemberg wurden die Neuerungen erst jetzt aufgegriffen, ...