Brandgefahr durch falsche Entsorgung
Werden Lithiumbatterien oder Gasflaschen falsch entsorgt, können Brände entstehen und Müllwerker verletzt werden. Die Abfallwirtschaft gibt Auskunft, wo und wie richtig entsorgt werden sollte.
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Von Lithium-Akkus geht eine sehr hohe Brandgefahr aus, weil Lithium ein sehr reaktionsfreudiges und leicht brennbares Metall ist. Durch mechanische Beschädigung oder Kurzschlüsse kann es zu einer Hitzeentwicklung und zu Bränden kommen. In Privathaushalten finden sich solche Batterien häufig in Smartphones, Laptops, Akkuschraubern, Bau- und Gartengeräten, E-Bikes und E-Zigaretten. Zu erkennen sind sie an den Kennzeichnungen "Li-ion", "Lithium-Ion" oder "Lithium Cell". Die Pole beziehungsweise lose Kabel und Kabelenden dieser Akkus und Batterien müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung abgeklebt werden, teilt das Landratsamt mit. Anschließend können sie bei den Recyclinghöfen, den regionalen Abfallzentren, kurz RAZ, sowie bei den Sammelbehältern im Handel abgegeben werden.
Bei E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten gilt: Der Akku und die E-Zigarette sind bei den Recyclinghöfen, den regionalen Abfallzentren beziehungsweise im Handel abzugeben. Ist der Akku nicht abnehmbar, dürfen die E-Zigaretten inklusive Akku abgegeben werden. Die noch nicht vollständig geleerten Liquid-Pods sind aufgrund ihrer schadstoffhaltigen Inhaltsstoffe beim Schadstoffmobil zu entsorgen. Lithiumbatterien ab 500 Gramm, wie zum Beispiel E-Bike-Akkus, müssen aus Sicherheitsgründen im Fachhandel abgeben werden.
Wenn möglich sollten defekte Lithiumbatterien, die zum Beispiel aufgebläht, beschädigt oder deformiert sind, in trockenen Quarzsand oder Vogelsand eingelegt und schnellstmöglich bei den Recyclinghöfen oder den regionalen Abfallzentren entsorgt werden, heißt es weiter. Die Gefahr eines Brands kann durch die Einlage in Sand reduziert werden.
Sofern die Lithiumbatterie fest mit dem Gerät verbaut ist, muss diese nicht entfernt werden. Das ganze Gerät kann bei den Recyclinghöfen oder regionalen Abfallzentren abgegeben werden.
Aufgrund der erhöhten Explosionsgefahr einiger Gase müssen auch Gasflaschen fachgerecht entsorgt werden, teilt das Landratsamt mit. Wiederbefüllbare Gasflaschen wie beispielsweise Propangasflaschen für den Gartengrill oder CO2-Patronen für Wassersprudler können beim Fachhändler, wo sie gekauft wurden, abgegeben werden.
Schwieriger stellt sich die Entsorgungssituation bei den nicht wiederbefüllbaren Einweggasflaschen, zum Beispiel Lachgasflaschen, sehr alten oder im Ausland erworbenen Gasflaschen dar, die vom Fachhandel nicht zurückgenommen werden. Oftmals sind diese Flaschen trotz vermeintlichem Verbrauch des Gases nicht vollständig entleert, wodurch eine erhöhte Brandgefahr von ihnen ausgeht. Diese Flaschen dürfen keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden, eine Entsorgung über die Restmülltonne ist ausdrücklich verboten. Denn die Abfälle werden in den Müllfahrzeugen gepresst, wodurch die Gefahr einer Verpuffung besteht. Dadurch kann das Fahrzeug beschädigt und die Müllwerker verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu Bränden in den Entsorgungs- und Sortieranlagen kommen.
Aufgrund der hohen Brand- und Explosionsgefahr werden auch keine Gasflaschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von den Recyclinghöfen und regionalen Abfallzentren oder bei der Schadstoffsammlung angenommen, heißt es in der Mitteilung weiter. Bürgerinnen und Bürger sollten sich deshalb an einen gewerblichen Entsorgungsbetrieb wenden und sich bereits beim Kauf einer Gasflasche über die korrekte Entsorgung beim Händler informieren.