Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Zu laut: Minigolf-Anlage in Bad Säckingen bleibt geschlossen

Die Anwohner, denen das Treiben auf dem Bad Säckinger Minigolfplatz zu laut ist, haben einen weiteren Sieg vor Gericht errungen. Die Anlage bleibt zu. Das verfügt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bis auf weiteres bleibt das Minigolfsp...der Bad Säckinger Altstadt untersagt.   | Foto: Archivfoto: sebastian kaiser
Bis auf weiteres bleibt das Minigolfspiel auf dem Platz in der Bad Säckinger Altstadt untersagt. Foto: Archivfoto: sebastian kaiser
Der zehnte Senat des Verwaltungsgerichtshofes wies am Montag die Beschwerde der Stadt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom August des vergangenen Jahres zurück, mit dem der Betrieb der Minigolfanlage vorläufig eingestellt wurde. Wie der Richter der ersten Instanz kam auch der Senat ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Muriel Schwerdtner

Weitere Artikel