Zu hoch mit Solartechnik
Mit Sonnenkollektoren überschreiten Häuser Grenzen / Denzlinger Bauamt warnte Bauträger.
Markus Zimmermann-Dürkop
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DENZLINGEN. Die Bauvoranfrage im Bebauungsplan "Unterer Brühl" darf nicht anders behandelt werden als ein vergleichbarer Antrag im Außenbereich, begründete der Technische Ausschuss am Dienstag die Zustimmung zum Bau eines weiteren Wohnhauses bei einem landwirtschaftlichen Anwesen. Voraussetzung dafür, dass der Antragsteller sein Projekt verwirklichen kann, sind die Erklärung der Privilegierung und Zustimmung zur Größe durch die Baurechtsbehörde und das Landwirtschaftsamt.
"Wäre dieses Projekt im Außenbereich, wäre eine Genehmigung überhaupt keine Frage", erklärte Bauamtsleiter Harald Krapp. Der Antragsteller dürfe deshalb nicht durch den Bebauungsplan benachteiligt werden, der ...