Zu 18 000 Euro wegen Bankrotts verurteilt
Unternehmer bekommt eine relativ milde Strafe / Staatsanwältin bezeichnet neugegründete Firma als leere Hülle.
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WEHR. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Margarete Basler einen Unternehmer aus dem Kreisgebiet wegen vorsätzlichen Bankrotts und Verletzung der Buchführungspflicht zu einer Geldstrafe von 18 000 Euro (90 Tagessätze à 200 Euro) verurteilt. Das verhältnismäßig milde Urteil ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten. Im Gegenzug legte der Angeklagte ein Geständnis ab, ohne das ein erheblicher prozessualer Mehraufwand notwendig gewesen wäre.
Die Ermittlungen wurden bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführt, die für umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen zuständig ist. Staatsanwältin Ina Böhmer, die die Anklage vertrat, warf dem 65-Jährigen vor, er habe ...