Zollfreie als ein Weiler Anliegen
OB Dietz und sein bemerkenswerter Auftritt in Basel.
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WEIL AM RHEIN. Im Jahre 1977 ist mit einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz der Bau der Zollfreien Straße verpflichtend festgelegt worden. Schon zuvor haben Weil und der Kanton Basel-Stadt 1970 vertraglich einen Interessenausgleich fixiert: Weil am Rhein akzeptiert die Gemeinschaftszollanlage auch als Schweizer Teil auf Weiler Gemarkung; Basel verpflichtete sich, Bau und Betrieb einer Zollfreien Straße über Riehen zuzulassen.
War man sich so in den 70er Jahren noch einig, so zeigte sich zusehends, bis zu einer inzwischen von Basel aus eingeleiteten Verhärtung, dass die schweizerischen Vertragspartner den Bau der Zollfreien Straße bislang verhinderten. Dies ...