Ukraine-Krieg

Zoll in Weil prüft Lieferungen in die Ukraine und überwacht das Embargo gegen Russland

Weil am Rhein ist von der ukrainischen Grenze so weit entfernt wie kaum eine andere deutsche Stadt. Doch der Krieg hat direkte Auswirkungen auf die Arbeit am Autobahnzoll.  

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Der Autobahnzoll in Weil am Rhein   | Foto: Herbert Frey
Der Autobahnzoll in Weil am Rhein Foto: Herbert Frey
Seit Beginn des Ukraine-Krieges sieht man am Weiler Autobahngrenzübergang nur noch wenige Lkw aus Russland und der Ukraine. Weniger Arbeit hat die Zollverwaltung deswegen aber nicht. Im Gegenteil. Der Warenverkehr spielt sich zwar im gewohnten Umfang ab. Das Embargo gegen Russland und Hilfstransporte für die Ukraine bescheren den Beamten aber erhebliche Mehrarbeit.

Andreas Schnetzler, stellvertretender Leiter des Weiler Autobahnzollamtes, an dem pro Tag im Schnitt etwa 1700 Warentransporte zolltechnisch abgefertigt werden, bekommt die Auswirkungen des Krieges fortlaufend zu spüren, obwohl Weil am Rhein von der ukrainischen Grenze so weit entfernt ist wie kaum eine andere deutsche Stadt. Doch als Nachbar zur Schweiz ist sie eine der wenigen deutschen Städte an einer EU-Außengrenze – mit Folgen für die Einfuhr und den Transit von Waren. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg machen dem Autobahnzollamt vor allem zwei Aufgabenfelder zusätzliche Arbeit: die Abfertigung von Hilfstransporten aus der Schweiz sowie Lieferungen nach Russland, die laufend angepassten Embargo-Bestimmungen unterliegen.

"Hilfstransporte werden bevorzugt abgefertigt", Andreas Schnetzler
Seit Beginn des Krieges kommt täglich mindestens ein Lkw aus der Schweiz an, der Hilfsgüter unterschiedlicher Art für die Ukraine geladen hat. Tendenz steigend, zumal der Schweizer Bundesrat erst kürzlich Millionen-Beträge für Hilfen bereit gestellt hat. Um diese Lieferungen an die polnisch-ukrainische Grenze bringen zu können, von wo sie dann in die Krisenregion weiterverteilt werden, ist die Ausstellung eines Transitscheines erforderlich, der sämtliche Waren aufführt. Erst wenn die polnischen Kollegen die Ausfuhr bestätigen, ist der Vorgang für den Zoll erledigt. Bleiben sie dagegen in der EU, fallen Abgaben und Gebühren an. Und weil man das bei der Einfuhr eines vorgeblichen Transit-Transports nie ganz ausschließen kann, erhebt die Zollverwaltung in der Regel vorab eine Sicherheitsleistung, die etwa 30 Prozent des Warenwertes ausmacht.

Diese Regelung auf Hilfstransporte anzuwenden, wäre freilich widersinnig, findet auch Andreas Schnetzler. Im Weiler Autobahnzollamt hat man sich daher auf eine kulante Behandlung der humanitären Lieferungen verständigt: "Wir reduzieren die Sicherheitsleistungen auf Null." Einzige Voraussetzung sei, dass eine Bestätigungsschreiben der ukrainischen Botschaft vorliege, dass es sich um Hilfsgüter handle.

Die Überwachung der gegen Russland verhängten Embargo-Bestimmungen macht viel Arbeit

Außerdem sind die Zollbeamten auch bei der Ausstellung der Transitscheine behilflich. Das ist sonst Sache von Dienstleistern, die auf dem Zollgelände ihre Büros haben und ihre Leistungen gegen entsprechende Gebühren anbieten. "Bei den Hilfstransporten machen wir das selber", sagt Schnetzler, der die Lieferungen noch auf eine dritte Weise unterstützt: "Hilfstransporte werden bevorzugt abgefertigt." Für die anderen Lkw-Fahrer bedeutet das längere Wartezeiten. Um eine Hilfssendung abzufertigen, benötigt ein Zollbeamter gut eine Stunde. "In der Zeit könnte er sieben bis acht normale Transporte erledigen", rechnet Schnetzler vor.

Viel Arbeit macht seinen Leuten daneben aber auch die Überwachung der gegen Russland verhängten Embargo-Bestimmungen, die auch für Transitlieferungen gelten. Die Verordnung des Rates der Europäischen Union mit der Nummer 833/2014, die anlässlich der Annexion der Krim durch Russland vor acht Jahren formuliert wurde, ist seither mehrfach und insbesondere seit dem Beginn der Kriegshandlungen am 24. Februar angepasst worden. Auf 135 Seiten wird dargelegt, welche Güter alle nicht nach Russland geliefert werden dürfen. Vergleichbare Regelungen gibt es zudem auch für Belarus. "Wir werden gegenwärtig zugeschüttet mit Verordnungen", sagt dazu der Leiter des Autobahnzollamtes, Ralf Schemenauer.

Zu den verbotenen Gütern gehören Bohrgeräte und Rohre, Elektronik, Produkte der Telekommunikation, Sensoren und Laser, Navigation und Luftfahrtelektronik, Meeres- und Schiffstechnik, Luft- und Raumfahrt, chemische Produktionsanlagen oder Eisen- und Stahlerzeugnisse. Dazu kommen auch Luxusgüter, deren Auflistung alleine 17 Seiten umfasst und zu denen etwa auch so banale Dinge wie Spielkarten, Angelruten, Tennisbälle, Skier, Sportkleidung oder Toaster und Staubsauger gehören. Schnetzler und seine Kollegen müssen mithin alle Sendungen nach Russland und Belarus auf mehrere hundert Produktgruppen kontrollieren. Und neuerdings kommen dazu auch noch Bargeldbeträge, die auf dem Postweg unterwegs sind und seit dem 24. Februar ebenfalls nicht mehr zulässig sind.

Sessellifte sind Luxusgüter

Gut 40 Transporte aus der Schweiz nach Russland und zehn weitere nach Belarus sind in den vergangenen Wochen am Weiler Autobahnzollamt geprüft worden. Beanstandungen hat es bislang aber keine gegeben. Von den Kollegen aus Singen weiß Schnetzler aber, dass dort kürzlich Teile eines Sesselliftes für Russland gestoppt wurden. Denn auch die zählen zu den Luxusgütern.

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