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St. Blasien

Wohnungskündigung aus Eigeninteresse kein "Selbstläufer", entscheidet das BGH

Haus abreißen, Hotel bauen und nach mehr Miete rufen – so einfach wie bei Monopoly läuft es im wirklichen Leben nicht. Auch nicht in St. Blasien. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.  

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Eine Wohnungskündigung aus wirtschaftl...richtshof sorgfältig begründet werden.  | Foto: dpa
Eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Interessen muss aus Sicht der Bundesgerichtshof sorgfältig begründet werden. Foto: dpa
Eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Interessen muss aus Sicht der Bundesgerichtshof (BGH) sorgfältig begründet werden. "Das ist kein Selbstläufer", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger ...

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