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"Wohl und Wille des Betreuten"

BZ-INTERVIEW mit Amtsgerichtsdirektor Wolfram Lorenz über Probleme und Anerkennung bei der rechtlichen Betreuung.  

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Wolfram Lorenz   | Foto: Willi Adam
Wolfram Lorenz Foto: Willi Adam

LÖRRACH. Früher hieß es Vormundschaft und kam hauptsächlich für Behinderte oder psychisch Kranke in Frage. Heute spricht das Gesetz von Betreuung. In der älter werdenden Gesellschaft kann diese Form des rechtlichen Beistands für jeden wichtig werden. Wer etwa als Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, bekommt einen Betreuer an die Seite gestellt. Welche Folgen das für die Persönlichkeitsrechte hat, fragte BZ-Redakteur Willi Adam den Direktor des Lörracher Amtsgerichts, Wolfram Lorenz, vor einer Veranstaltung zum Thema Betreuung.

BZ: Vor 20 Jahren wurde das Betreuungsrecht geändert. Wie hat es sich bewährt?
Lorenz: Gut. Früher hatten wir die Vormundschaft und die Entmündigung. Mit dem neuen Recht wird die Selbstbestimmung der betreuten Personen deutlich gestärkt. Eigentlich wird kein Recht entzogen, der Betreuer soll nur Hilfestellung geben, wo dies notwendig ist. Außerdem muss der Bereich, für den eine Betreuung eingerichtet wird, auf das Nötigste beschränkt bleiben. Alle anderen Lebensbereiche sind von der Betreuung dann ohnehin nicht tangiert.
BZ: Aber letztlich entscheidet ...

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