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Oberlandesgericht

Witwer will Eizellen der ersten für die zweite Frau

Ein Ehepaar friert mehr als ein Dutzend befruchtete Eizellen ein, um später Kinder haben zu können. Doch die Frau stirbt. Der Mann klagt nun auf Herausgabe der Zellen. Seine neue Ehefrau soll sie austragen.  

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Wer hat Zugriff auf die Eizellen?  | Foto: Ralf Hirschberger
Wer hat Zugriff auf die Eizellen? Foto: Ralf Hirschberger

Ein außergewöhnlicher Fall hat die Zivilkammer des Oberlandesgerichts in Freiburg beschäftigt: Ein Mann fordert die bereits mit seinem Samen befruchteten Eizellen seiner 2010 verstorbenen Frau von der Universitätsklinik Freiburg zurück, die dort seit 2008 eingefroren sind. Denn diese Eizellen möchte er seiner zweiten Frau einpflanzen lassen, damit sie das Kind, das in erster Ehe geboren werden sollte, austrägt. Doch die Uniklinik verweigert die Herausgabe.

Die seelische Not des Witwers und seiner zweiten Frau ist groß – darüber hat die Süddeutsche Zeitung in einer fast rührseligen Homestory vor einigen Wochen berichtet. Demnach spricht das seit 2012 verheiratete Ehepaar von Kindern, ...

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