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Wildwuchs auf Kanderns Dächern

Ein privater Bauantrag zeigt auf, wo in Kandern gegen die Bestimmungen der Altstadtsatzung verstoßen wird.  

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Wo und wie Dachflächenfenster zulässig...ch lehnte der Technische Ausschuss ab.  | Foto: Markus Maier
Wo und wie Dachflächenfenster zulässig sind, das ist in der Altstadtsatzung geregelt. Den Einbau von Dachflächenfenstern auf diesem Dach lehnte der Technische Ausschuss ab. Foto: Markus Maier

KANDERN. Ein privater Bauantrag brachte es im Technischen Ausschuss des Kanderner Gemeinderates an den Tag: Auf den Dächern in der Kanderner Innenstadt herrscht bisweilen baulicher Wildwuchs. Und der verstößt sogar in einigen Fällen gegen die Bestimmungen der Altstadtsatzung. Die hat – vereinfacht gesagt – die Aufgabe, das Bild der historisch gewachsenen Innenstadt zu bewahren. Das geht bis hinauf auf die Dächer, bei denen unter anderem auch festgelegt ist, welche Fenster auf sie gesetzt oder in sie eingebaut werden dürfen.

Genau hier hatte der Antrag eines privaten Bauherrn angesetzt. Der wollte für sein Haus an der Hauptstraße wissen, ob er ganz oben ...

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