Wilde Ehen auch bei Homos
Sozialgericht Düsseldorf: Homosexuelle werden bei der Berechnung von Alg 2 bevorzugt.
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DÜSSELDORF. Liegt eine "eheähnliche Gemeinschaft" vor, wenn zwei Schwule oder zwei Lesben ohne eingetragene Partnerschaft zusammenleben? Von dieser Frage hängt es ab, ob das Hartz-IV-Gesetz an einem wichtigen Punkt verfassungswidrig ist. Gestern hat das Sozialgericht Düsseldorf einen Beschluss erläutert, der am Wochenende für Furore gesorgt hatte.
Konkret ging es um eine arbeitslose Frau, der das Arbeitslosengeld II (Alg 2) verweigert wurde, weil sie in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" lebt. Sie bestritt dies zwar, doch bei einem Hausbesuch fanden die Kontrolleure des ...