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Wie werden Flüchtlinge verteilt?

Von der Landeserstaufnahmestelle über die Erstunterbringung zur Anschlussunterbringung – wir erklären die Stationen  

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Die Notunterkunft ist für viele Flüchtlinge die erste Station in Deutschland  | Foto: dpa
Die Notunterkunft ist für viele Flüchtlinge die erste Station in Deutschland Foto: dpa
Menschen, die nach Deutschland flüchten, werden zunächst auf die Bundesländer verteilt. Das erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel", der auf der Einwohnerzahl und der Steuerkraft beruht. Von den Landeserstaufnahmestellen werden Flüchtlinge dann für die Erstunterbringung an die Städte und Kreise übergeben. In Baden-Württemberg erfolgt dieser Schritt anhand des prozentualen Anteils an der Einwohnerzahl des Landes. Ist das Asylverfahren abgeschlossen, oder sind die Menschen bereits seit zwei Jahren in der vorläufigen Unterbringung, werden sie in den Gemeinden in der Anschlussunterbringung versorgt.

Von der Erst- in die Anschlussunterbringung

2015 kamen sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland. Viele Asylverfahren dauerten auch wegen der Überlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehr lange. Deswegen kommen 2017 so viele Menschen in die Anschlussunterbringung. Hinzu kommt, dass das Bamf personell verstärkt wurde. Das macht sich jetzt bemerkbar, da nun viele Asylverfahren entschieden werden. Die Verteilung in die Anschlussunterbringung erfolgt durch die Landkreise.

Laut Flüchtlingsaufnahmegesetz können die Kreise dabei allein die Einwohnerzahl der Gemeinden heranziehen. Es kann noch miteinbezogen werden, ob in den Gemeinden bereits Unterkünfte des Landkreises zur Erstunterbringung bestehen. Dann können weniger Menschen in die Anschlussunterbringung gebracht werden. Diese Anrechnung ist auch möglich, wenn eine Gemeinde unbegleitete minderjährige Ausländer versorgt. Das ist aber nur zulässig, wenn alle Gemeinden dem zustimmen.

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