Wie soll das Land mit gefährlichen Tätern umgehen?
Sie gelten als gefährlich – dennoch werden vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, je zwei in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das haben Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig gestern entschieden.
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Noch am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag eines Sicherungsverwahrten ...