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Wie soll das Land mit gefährlichen Tätern umgehen?

Sie gelten als gefährlich – dennoch werden vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, je zwei in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das haben Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig gestern entschieden.  

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Bundesverfassungsrichter Herbert Landau  | Foto: Bensiek
Bundesverfassungsrichter Herbert Landau Foto: Bensiek
FREIBURG. Sie folgen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Bundesweit sind rund 70 Häftlinge betroffen.
Noch am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag eines Sicherungsverwahrten ...

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