Bundesverfassungsgericht
Wie Deutschland beim Rettungsschirm ESM mitmachen darf
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsfonds ESM genehmigt – sofern der Bundestag das letzte Wort über die Haftungssumme behält. BZ-Rechtsexperte Christian Rath erklärt das Urteil.
Mi, 12. Sep 2012, 19:57 Uhr
Deutschland
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